
Inwieweit sich mit Hilfe der Vernunft rechtliche Regeln begrunden lassen, ist eine Frage, uber deren Beantwortung bekanntlich kein Konsens besteht. Jenen Autoren, die wie Zeiller (Commentar, I, 1) meinen, die allgemeinen Rechtsvorschriften seien uns schon von der Vernunft gege ben, stehen solche wie Kelsen gegenuber, ftir den "das Urteil, mit dem etwas fUr gerecht erkEirt wird, niemals mit dem Anspruch auftreten kann, die Mbglichkeit eines gegenteiligen Werturteils auszuschlieBen" (Was ist Gerechtigkeit?, 40). Einen besonderen Charakter gewinnt die Frage nach dem Potential der Vernunft hir die Legitimation des Rechts, wenn sie mit Bezug auf das Vertragsrecht gestellt wird. kommt hier doch als zusatzlicher Faktor die Vernunft der Vertragsparteien selbst ins Spiel. Dieser legt die Vermutung nahe, dag die Parteien, so sie tatsachlich vernunftig sind, bestrebt sein werden. auch den Vertrag verniinftig zu gestalten. Diese Vermutung gibt Anlag zu zwei Fragen, deren zweite im Mittelpunkt der folgenden Dberlegungen stehr. Die erste ergibt sich be ina he von selbst als Frage, inwieweit ein solcher vernunftiger Vertrag denn auch als gerecht ange sehen werden muK sodag zwischen Gerechtigkeit und Vernunft (der Vertragsparteien) t'Jbereinstimmung bestunde. Einem indirekteren Zu sammenhang von Vernunft: und Gerechtigkeit gilt die zweite Fragestel lung: Hier interessiert, inwieweit es richtig, also gerecht ist, wenn der Richter zur Entscheidung von Streitigkeiten, die im Zuge der DurchtUh rung eines Vertrages auftauchen, von den Parteien aber nicht geregelt wurden, auf jene Regelung rekurriert, die die Parteien selbst kontra faktisch vernLinftigerweise vereinbart hatten, wenn sie das betreffende Problem hei Vertragsahschlug herucksichtigt hatten.
Page Count:
415
Publication Date:
2000-01-01
ISBN-10:
3211829466
ISBN-13:
9783211829462
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