
Rechtsgeltung ist eine Schlusselkategorie moderner Gesellschaften. Indem wir Handlungen auf geltendes Recht beziehen, unterscheiden wir gewaltsame Straftaten von legitimen Zwangsakten und die Willkurakte Einzelner von staatlichem Regierungshandeln. Rechtsgeltung wird dabei entweder naturrechtlich als Ubereinstimmung der Gesetze mit uberpositivem Recht oder rechtspositivistisch durch Gliederung der Gesetze in ein vollstandiges und logisch konsistentes System gesetzter Normen bestimmt. Liza Mattutat rekonstruiert diese beiden Begrun-dungsfiguren der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus exemplarisch in Auseinander-setzung mit Gustav Radbruch und Hans Kelsen. Mit Carl Schmitt zeigt sie eine Schwachstelle auf, die beiden gemeinsam ist: Beide mussen das Rechtsurteil als reine Anwendung des Geset-zes fassen. Urteile konnen aber in der Praxis nicht allein aus allgemeinen Normen abgeleitet werden. So zeigt sich das Recht als grundsatzlich offen fur nicht-juristische Motive und ist sogar auf Ausserrechtliches angewiesen. Das Recht ist daher keine neutrale, sondern eine politische Form und die Rechtsverwirklichung keine technische, sondern eine politische Praxis. Warum das Recht trotzdem neutral und in seiner Anwendung unpolitisch zu sein scheint, macht die Autorin durch eine Analyse der Urteilsform deutlich.
Page Count:
113
Publication Date:
2016-03-07
ISBN-10:
3828836992
ISBN-13:
9783828836990
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